Drohnenreglement Schweiz
Für Drohnenflüge in der Schweiz gilt der europäische Rechtsrahmen. Entscheidend sind nicht nur Gewicht und Drohnenklasse, sondern der konkrete Einsatzort, die Flughöhe, der Abstand zu Menschen und die Art des Betriebs.

Die drei Betriebskategorien
Offene Kategorie
Für Einsätze mit geringem Risiko. Sie ist in A1, A2 und A3 gegliedert. In der Regel gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern; Drohnenklasse und Abstand zu Menschen bestimmen die zulässige Unterkategorie.
Spezielle Kategorie
Wenn die Bedingungen der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können, ist meist eine Bewilligung erforderlich. Je nach Szenario kommen STS, PDRA oder eine individuelle SORA in Betracht.
Zulassungspflichtige Kategorie
Sie betrifft Einsätze mit besonders hohem Risiko. Dafür gelten weitergehende Anforderungen an Luftfahrzeug, Betrieb und Beteiligte; die Abklärung erfolgt projektspezifisch mit den Behörden.
Registrierung, Ausbildung und Versicherung
Betreiber registrieren
Die Registrierung erfolgt über das dLIS des BAZL. Eine Ausnahme gilt nur für Drohnen unter 250 Gramm, wenn sie keine Kamera, kein Mikrofon und keinen anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten besitzen.
Kompetenz nachweisen
Je nach Drohnenklasse und Einsatz sind A1/A3-, A2- oder weiterführende Nachweise erforderlich. Für viele Drohnen unter 250 Gramm gelten Erleichterungen.
Versicherung prüfen
Ab 250 Gramm ist grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Franken Deckung erforderlich. Die Police muss den geplanten Betrieb tatsächlich abdecken.
Spezielle Kategorie: STS, PDRA und SORA 2.5
Professionelle Einsätze ausserhalb einfacher Standardfälle müssen strukturiert beurteilt werden. Ein Standardszenario (STS), eine vordefinierte Risikobeurteilung (PDRA) oder eine individuelle Risikobeurteilung nach SORA 2.5 kann die Grundlage für das Bewilligungsverfahren bilden.
Vom Einsatzprofil zur Dokumentation
Betrieb erfassen
Fluggebiet, Drohne, Nutzlast, Betriebsart und organisatorische Rahmenbedingungen vollständig beschreiben.
Risiken bewerten
Gefährdungen, Schutzmassnahmen, Verfahren und technische Grenzen nachvollziehbar zusammenführen.
Unterlagen vorbereiten
Das passende Verfahren wählen und die erforderliche Dokumentation konsistent aufbauen.
Landwirtschaftliche Ausbringung
Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Dünger oder Saatgut müssen Flugverfahren, Drohnensystem, Produkt und Einsatzgebiet gemeinsam beurteilt werden. Solche Einsätze können Bewilligungen der speziellen Kategorie und zusätzliche produktspezifische Freigaben erfordern. Wir klären die Anforderungen deshalb immer anhand des konkreten Projekts.
Luftraum, Drohnenkarte und U-Space
Vor jedem Flug sind geografische und temporäre Einschränkungen zu kontrollieren. Dazu gehören insbesondere die offizielle Drohnenkarte, aktuelle Luftrauminformationen sowie lokale Vorgaben. Im Schweizer U-Space werden digitale Dienste für den sicheren und koordinierten Drohnenbetrieb weiterentwickelt.

Privatsphäre und Daten
Kamera- und Sensordaten dürfen Rechte Dritter nicht verletzen. Aufnahmezweck, Einwilligung, sichere Speicherung und eine zurückhaltende Datennutzung gehören deshalb zur Einsatzplanung – besonders bei Flügen über bewohntem Gebiet oder im Auftrag von Behörden und Unternehmen.
Offizielle Informationen
Technik und Bewilligung müssen zusammenpassen
Wir achten darauf, dass Systemkonfiguration, Betriebsverfahren und eingereichte Unterlagen konsistent bleiben. Welche Bewilligung tatsächlich erforderlich ist, hängt vom konkreten Einsatz ab.
