LW-DRONES GMBH Professionelle Drohnenlösungen
Service / Bewilligungen

SORA 2.5, PDRA & Drohnenbewilligung Schweiz

Unterstützung bei SORA 2.5, PDRA, ConOps, Betriebshandbuch und BAZL-Bewilligungen für professionelle Drohneneinsätze in der Schweiz.

Drohnenreglement Schweiz

Für Drohnenflüge in der Schweiz gilt der europäische Rechtsrahmen. Entscheidend sind nicht nur Gewicht und Drohnenklasse, sondern der konkrete Einsatzort, die Flughöhe, der Abstand zu Menschen und die Art des Betriebs.

Wichtig: Diese Übersicht dient der Orientierung. Verbindlich sind immer die aktuellen Vorgaben des BAZL, die Drohnenkarte und – bei luftraumrelevanten Einschränkungen – die Informationen von Skyguide.
Drohnenreglement Schweiz mit Fernsteuerung in alpiner Landschaft
Regeln, Registrierung und Betriebsbewilligungen im Überblick

Die drei Betriebskategorien

Offene Kategorie

Für Einsätze mit geringem Risiko. Sie ist in A1, A2 und A3 gegliedert. In der Regel gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern; Drohnenklasse und Abstand zu Menschen bestimmen die zulässige Unterkategorie.

Spezielle Kategorie

Wenn die Bedingungen der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können, ist meist eine Bewilligung erforderlich. Je nach Szenario kommen STS, PDRA oder eine individuelle SORA in Betracht.

Zulassungspflichtige Kategorie

Sie betrifft Einsätze mit besonders hohem Risiko. Dafür gelten weitergehende Anforderungen an Luftfahrzeug, Betrieb und Beteiligte; die Abklärung erfolgt projektspezifisch mit den Behörden.

Registrierung, Ausbildung und Versicherung

Betreiber registrieren

Die Registrierung erfolgt über das dLIS des BAZL. Eine Ausnahme gilt nur für Drohnen unter 250 Gramm, wenn sie keine Kamera, kein Mikrofon und keinen anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten besitzen.

Kompetenz nachweisen

Je nach Drohnenklasse und Einsatz sind A1/A3-, A2- oder weiterführende Nachweise erforderlich. Für viele Drohnen unter 250 Gramm gelten Erleichterungen.

Versicherung prüfen

Ab 250 Gramm ist grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Franken Deckung erforderlich. Die Police muss den geplanten Betrieb tatsächlich abdecken.

Spezielle Kategorie: STS, PDRA und SORA 2.5

Professionelle Einsätze ausserhalb einfacher Standardfälle müssen strukturiert beurteilt werden. Ein Standardszenario (STS), eine vordefinierte Risikobeurteilung (PDRA) oder eine individuelle Risikobeurteilung nach SORA 2.5 kann die Grundlage für das Bewilligungsverfahren bilden.

Aktueller Stand SORA 2.5: Für neue SORA-Gesuche in der Schweiz ist seit 1. April 2026 SORA 2.5 anzuwenden. Auf Grundlage von SORA 2.0 erteilte Bewilligungen bleiben bis zum angegebenen Ablaufdatum gültig.

Vom Einsatzprofil zur Dokumentation

Betrieb erfassen

Fluggebiet, Drohne, Nutzlast, Betriebsart und organisatorische Rahmenbedingungen vollständig beschreiben.

Risiken bewerten

Gefährdungen, Schutzmassnahmen, Verfahren und technische Grenzen nachvollziehbar zusammenführen.

Unterlagen vorbereiten

Das passende Verfahren wählen und die erforderliche Dokumentation konsistent aufbauen.

Landwirtschaftliche Ausbringung

Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Dünger oder Saatgut müssen Flugverfahren, Drohnensystem, Produkt und Einsatzgebiet gemeinsam beurteilt werden. Solche Einsätze können Bewilligungen der speziellen Kategorie und zusätzliche produktspezifische Freigaben erfordern. Wir klären die Anforderungen deshalb immer anhand des konkreten Projekts.

Luftraum, Drohnenkarte und U-Space

Vor jedem Flug sind geografische und temporäre Einschränkungen zu kontrollieren. Dazu gehören insbesondere die offizielle Drohnenkarte, aktuelle Luftrauminformationen sowie lokale Vorgaben. Im Schweizer U-Space werden digitale Dienste für den sicheren und koordinierten Drohnenbetrieb weiterentwickelt.

Schweizer Drohnenkarte mit geografischen Flugbeschränkungen
Drohnenkarte Schweiz – Einschränkungen vor jedem Flug prüfen

Privatsphäre und Daten

Kamera- und Sensordaten dürfen Rechte Dritter nicht verletzen. Aufnahmezweck, Einwilligung, sichere Speicherung und eine zurückhaltende Datennutzung gehören deshalb zur Einsatzplanung – besonders bei Flügen über bewohntem Gebiet oder im Auftrag von Behörden und Unternehmen.

Offizielle Informationen

Technik und Bewilligung müssen zusammenpassen

Wir achten darauf, dass Systemkonfiguration, Betriebsverfahren und eingereichte Unterlagen konsistent bleiben. Welche Bewilligung tatsächlich erforderlich ist, hängt vom konkreten Einsatz ab.

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